Mehrwertsteuerpaket 2010 - Neuregelungen und Auswirkungen auf Ihr SAP-SystemSaarbrücken, 27. November 2009: Zum 01.01.2010 wird eine der umfassendsten Reformen des Umsatzsteuerrechtes in den letzten Jahren in Kraft gesetzt. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf Ihr SAP-System.
- Ab dem 1. Januar sind Dienstleistungen, die für ein anderes Unternehmen - und dazu gehören auch Serviceleistungen, Reparaturen oder Inbetriebnahmen - erbracht werden, grundsätzlich an dem Ort zu versteuern, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz oder seine Betriebsstätte hat.
- Wird eine im Inland steuerpflichtige Dienstleistung durch einen im EU-Ausland ansässigen Unternehmer ausgeführt, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über.
- Auch die Melde- und Erklärungspflichten der Unternehmen sind davon betroffen. Meldefristen werden kürzer, die Möglichkeit die Einreichungsfristen zu verlängern, entfällt, der Aufwand für die Unternehmen erhöht sich.
- Verstöße gegen die Meldepflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern belegt werden.
Für Sie bedeutet das, dass Anpassungen in Ihrem SAP-System vorgenommen werden müssen. Änderungen im Bereich der Steuern, der Steuerfindung und des Meldewesens müssen vorgenommen werden. Betroffene Rechnungsformulare sind entsprechend anzupassen.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern haben wir ein spezielles Serviceangebot für Sie zusammengestellt: Unsere Spezialisten richten die Änderungen in Ihrem SAP-System ein, passen die notwendigen Formulare an die neuen Gesetzesanforderungen an und testen die Prozesse auf Gesetzeskonformität.
Dazu haben wir für Sie ein Komfortpaket zum Festpreis von 1.400,- € zusammengestellt.
Fordern Sie ein detailliertes Angebot bei uns an.
Herr Reslinger steht Ihnen dafür unter der Telefonnummer 0681- 3 89 37- 53 zur Verfügung und schickt Ihnen dieses gerne zu.
|
|